Journalismus & Analyse

Rufschädigung durch Google-KI: Der Konzern trägt Verantwortung

Wenn Googles KI Menschen verwechselt, kann aus einer falschen Behauptung eine scheinbar verlässliche Antwort werden. Wer trägt dafür die Verantwortung – und wie können sich Betroffene wehren?

Ein Mann hält sich die Stirn und blickt auf einen Laptop. Dessen Google-„AI Overview“ behauptet, ein Arzt sei wegen sexueller Nötigung verurteilt worden; daneben liegen ein Richterhammer und eine Checkliste.
Symbolbild erstellt mit KI-Werkzeug

Google muss für seine KI geradestehen: Wie sich Betroffene gegen falsche Vorwürfe wehren können

Wer öffentlich Stellung bezieht und kontroverse Themen anfasst, kennt das Problem: Andere schreiben über einen. Nicht immer stimmt, was dort steht. Wenn Googles KI daraus eine scheinbar verlässliche Zusammenfassung macht, bekommt eine falsche Behauptung zusätzliche Reichweite – und den Anschein einer geprüften Information.

Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen. Deutsche Gerichte haben Google die Verbreitung rufschädigender KI-Aussagen untersagt. Verantwortlich ist also durchaus der Konzern, der diese Antworten erzeugen und anzeigen lässt.

Wie gravierend solche Fehler sein können, zeigt ein Fall vor dem Landgericht Aachen. Googles KI hatte einem Arzt eine strafrechtliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung und berufliche Konsequenzen zugeschrieben. Tatsächlich betrafen diese Vorgänge einen anderen Mediziner.

Der Betroffene informierte Google über die Verwechslung. Trotzdem wollte der Konzern keine Massnahmen ergreifen. Auch eine anwaltliche Abmahnung blieb erfolglos. Am 24. September 2026 untersagte das Gericht Google schliesslich per einstweiliger Verfügung, die beanstandeten Aussagen weiterzuverbreiten. Aktenzeichen: 8 O 268/26.

Ein Mensch wird durch eine KI-Antwort mit einer schweren Straftat in Verbindung gebracht, die er nicht begangen hat. Er weist auf den Fehler hin. Und muss trotzdem vor Gericht ziehen, damit die Verbreitung gestoppt wird. Das ist ein erheblicher Eingriff in seinen Ruf – kein belangloser technischer Ausrutscher.

Die rechtliche Überlegung dahinter ist entscheidend: Googles KI liefert eigene Antworten. Sie wertet Quellen aus, verbindet Informationen und formuliert neue Aussagen. Für deren Inhalt kann Google verantwortlich gemacht werden. Der Verweis auf fremde Webseiten befreit den Konzern davon nicht einfach.

Bereits das Landgericht München I hatte am 28. Mai 2026 entsprechend entschieden. Dort waren zwei Verlage durch KI-Übersichten unter anderem mit Betrugsmaschen und Abo-Fallen in Verbindung gebracht worden. Das Gericht behandelte diese Zusammenfassungen als eigene, Google zurechenbare Inhalte und untersagte die betreffenden Aussagen.

Aktenzeichen: 26 O 869/26. Das Verfahren endete nach einer Berufung durch Vergleich; damit wurde das Urteil gegenstandslos. Eine gegenteilige gerichtliche Entscheidung über die Haftungsfrage ist dieser Vergleich nicht.

Für Journalisten, öffentlich engagierte Menschen und andere Betroffene ist das eine wichtige Nachricht:

Man muss sich mit einer falschen KI-Darstellung nicht abfinden oder ausschliesslich gegen die ursprünglichen Webseiten vorgehen. Auch Google selbst kann rechtlich in Anspruch genommen werden.

Dabei lohnt es sich, genau hinzusehen: Behauptet die KI etwas, das in den verlinkten Quellen überhaupt nicht steht? Verwechselt sie Personen? Macht sie aus einem Vorwurf eine feststehende Tatsache? Entscheidend ist die konkrete Falschdarstellung und die dadurch verursachte Rechtsverletzung. Blosse Kritik oder eine unliebsame Meinung sind etwas anderes.

So können sich Betroffene wehren:

1. Die Ausgabe sichern.

Screenshots der vollständigen Antwort machen. Suchbegriff, Datum, Uhrzeit, Quellenlinks und die verwendete Funktion – KI-Übersicht oder KI-Modus – festhalten. Die Antwort kann beim nächsten Aufruf anders aussehen.

2. Die falschen Aussagen einzeln widerlegen.

Den genauen Wortlaut festhalten und erklären, was daran falsch ist. Nachweise beifügen, soweit vorhanden. Bei einer Verwechslung konkret zeigen, welche Angaben eine andere Person betreffen.

3. Google nachweisbar zur Entfernung auffordern.

Dafür gibt es neben der Feedbackfunktion einen Meldeweg für rechtswidrige Inhalte. Die eigene Betroffenheit, die konkrete Antwort und den Fehler deutlich benennen. Meldung und sämtliche Reaktionen aufbewahren.

4. Bei fortdauernder Rufschädigung rechtliche Schritte prüfen lassen.

Ein im Medien- und Persönlichkeitsrecht tätiger Anwalt kann eine Abmahnung und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung vorbereiten. Bei schweren Vorwürfen sollte man damit nicht unnötig warten. Der Aachener Fall zeigt, dass dieser Weg die weitere Verbreitung stoppen kann.

Die genannten Entscheidungen betreffen die Unterlassung der Aussagen. Ob zusätzlich Schadensersatz verlangt werden kann, muss gesondert geprüft werden.

Und für alle, die KI-Antworten lesen und weiterverbreiten: Eine Quellenangabe ist kein Wahrheitsbeweis. Prüft gerade bei schweren Vorwürfen, ob die Quelle die Aussage tatsächlich trägt – und ob überhaupt die richtige Person gemeint ist.

Wer mit KI Antworten über Menschen verbreitet, muss sich an deren Wahrheit messen lassen. Auch dann, wenn er Google heisst.

Weiterführende Links

Fehlerhafte Einträge an Google melden:

https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905?hl=de 

Bis später.

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