Druck auf die Meinungsfreiheit?
Der Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor enger werdenden Freiräumen in Deutschland, besonders bei Gaza-Protesten. Die Bundesregierung weist seine Kritik zurück. Wie weit darf der Staat beim Schutz vor Antisemitismus gehen?

Europarat rügt Deutschland – Regierung widerspricht
Ein bemerkenswertes Signal aus Straßburg.
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, sieht demokratische Freiheiten in Deutschland unter Druck. Grundlage ist ein Deutschlandbesuch im Oktober 2025 – jetzt liegt das Memorandum vor.
Die Kernpunkte sind brisant:
- schrumpfender Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft
- Einschränkungen bei Versammlungen
- teils übermäßige Polizeigewalt bei Protesten
Im Fokus der Kritik des Menschenrechtskommissars stehen vor allem aktuell Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg.
Ein zentraler Vorwurf:
Die Grenze zwischen legitimer Kritik an Israel und Antisemitismus verschwimmt.
O’Flaherty warnt ausdrücklich davor, Kritik pauschal zu unterdrücken – etwa durch Verbote von Symbolen oder Slogans. Stattdessen fordert er Einzelfallprüfungen.
Auch die Anwendung der sogenannten IHRA-Definition sieht er kritisch: Sie werde in der Praxis teils zu weit ausgelegt – mit Folgen für die Meinungsfreiheit.
- politische Kritik werde eingeschränkt
- selbst jüdische Gruppen seien betroffen
- Massnahmen teilweise unverhältnismässig
Gleichzeitig macht der Bericht klar:
Antisemitismus bleibt ein reales Problem – aber ebenso auch eine zunehmende Muslimfeindlichkeit.
Interessant dabei:
Der Kommissar widerspricht der verbreiteten Erzählung, Antisemitismus sei primär „importiert“. Die Daten würden weiterhin vor allem auf rechtsextreme Täter hindeuten.
Und Berlin?
Die Bundesregierung weist die Kritik zurück.
Sie sehen keine rechtswidrigen Einschränkungen, die
Grundrechte seien klar geschützt und Eingriffe nur im Einzelfall und rechtlich überprüfbar
Auch beim Polizeieinsatz bleibt die Linie:
Gewalt sei möglich – aber nur als letztes Mittel.
Die entscheidende Aussage der Regierung:
Meinungsfreiheit endet dort, wo Strafrecht beginnt oder das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird.
Was bleibt
Zwei Perspektiven – frontal gegeneinander:
Der Europarat sieht eine schleichende Verengung von Freiheitsräumen. Die Bundesregierung sieht einen funktionierenden Rechtsstaat mit klaren Grenzen.
Die eigentliche Frage dahinter:
Das alles kommt ja sehr bekannt vor, die Themen sind austauschbar. Grenzen werden immer enger gesetzt.
Aber: Wer genau definiert diese Grenzen eigentlich wirklich?
In jedem Fall werden die Stimmen nicht nur lauter und prominenter, die Deutschland für seinen Umgang mit Meinungsfreiheit kritisieren.
Sie werden vor allem mehr.
Bis später.
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